Woran zuerst denken?
Bei Eintritt eines Sterbefalls im Krankenhaus, Senioren- oder Pflegeheim
Das Personal ruft den Arzt, der den Totenschein ausstellt.
Bei Eintritt eines Sterbefalls zu Hause
Rufen Sie einen Arzt, damit dieser den Totenschein ausstellt.
Außerhalb der Praxiszeiten, an Wochenenden und Feiertagen
steht Ihnen hierfür der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der
Rufnummer 116 117 zur Verfügung.
Bei Verkehrsunfällen mit Todesfolge
Sichern Sie die Unfallstelle ab. Leisten Sie Erste Hilfe, wenn Sie
sich dadurch nicht selbst in Gefahr bringen. Rufen Sie zuerst
die Polizei unter 110 sowie den Rettungsdienst unter 112 an.
Ihr Bestattungshaus in Solingen – 24/7 für Sie da
Rufen Sie uns an unter 0212 - 10 881.
Sie erreichen uns im Trauerfall rund um die Uhr – auch an Wochenenden und an Feiertagen. Wir besprechen in Ruhe mit Ihnen die nächsten Schritte.
Übrigens: Sie müssen keine Entscheidungen in Eile treffen. In NRW muss der Verstorbene spätestens 36 Stunden nach Eintritt des Todes überführt werden.
Wichtige Dokumente
Sollten Ihnen einzelne Dokumente nicht vorliegen, helfen wir Ihnen, diese zu besorgen.
Folgende Dokumente benötigen wir zuerst
Todesbescheinigung des Verstorbenen
Personalausweis des Verstorbenen
Elektronische Gesundheitskarte/Chipkarte Krankenkasse
Bei Ledigen: Geburtsurkunde
Bei Verheirateten: Stamm- bzw. Familienbuch oder Heiratsurkunde
Bei Geschiedenen: Stamm- bzw. Familienbuch und rechtskräftiges Scheidungsurteil
Bei Verwitweten: Stamm- bzw. Familienbuch und Sterbeurkunde des Ehepartners
Ferner benötigen wir, falls vorhanden Vorsorgeverfügungen, die Graburkunde sowie Versicherungsunterlagen. Falls Ihnen Dokumente nicht vorliegen sollten, unterstützen wir Sie bei der Beantragung.
Bestattungskultur heute
Die Erd- und die Feuerbestattung sind traditionelle Beisetzungsformen. Im Rahmen der Feuerbestattung ergeben sich weitere Möglichkeiten für die letzte Reise, da die Urne auf unterschiedliche Weise beigesetzt werden kann.
Bestattungskosten
Unser Angebot halten wir stets transparent. Sprechen Sie uns an, wenn Sie innerhalb der ein oder anderen Entscheidung finanzielle Bedenken haben – auch hierfür finden wir eine Lösung. Übrigens: Sie können Ihre eigenen Bestattungskosten rechtzeitig absichern – mit der Bestattungsvorsorge.
Erdbestattung
Der Verstorbene wird im Sarg in einer Grabstätte auf dem Friedhof beigesetzt. Wahlgräber können mehrere Grabstellen enthalten. Sie haben die Möglichkeit, die Lage und die Größe zu bestimmen, sofern der Verstorbene keine Verfügungen hinterlassen hat. Auch die Ruhefrist kann verlängert werden. Reihengräber sind nur einstellig. Hier wird nach Ablauf der Ruhezeit das Grab aufgelöst und zu einem späteren Zeitpunkt neu belegt.
Feuerbestattung
Der Verstorbene wird im Sarg in einem Krematorium eingeäschert. Die Beisetzung der Asche auf dem Friedhof erfolgt in einer Aschekapsel mit Schmuckurne. Für Urnenbeisetzungen stehen ebenfalls Wahl- und Reihengräber zur Verfügung. Auf den meisten Friedhöfen gibt es außerdem anonyme Grabstätten. In der Regel findet hier die Beisetzung auf einer Rasenfläche statt – ohne individuelle Markierung der Grabstätte.
Seebestattung
Die Seebestattung gilt als Sonderform der Urnenbeisetzung: Eine See-Urne mit der Asche des Verstorbenen wird im Meer, außerhalb der Dreimeilenzone, versenkt. Diese Zeremonie wird von maritimen Ritualen begleitet. Seebestattungen können begleitet oder unbegleitet stattfinden. Für die Durchführung sorgt eine Seebestattungsreederei, die den Angehörigen im Anschluss eine Seekarte mit den Koordinaten der Beisetzungsstelle aushändigt. In der Regel bieten die Reedereien auch Gedenkfahrten an.
Erdbestattung
Der Verstorbene wird im Sarg in einer Grabstätte auf dem Friedhof beigesetzt. Wahlgräber können mehrere Grabstellen enthalten. Sie haben die Möglichkeit, die Lage und die Größe zu bestimmen, sofern der Verstorbene keine Verfügungen hinterlassen hat. Auch die Ruhefrist kann verlängert werden. Reihengräber sind nur einstellig. Hier wird nach Ablauf der Ruhezeit das Grab aufgelöst und zu einem späteren Zeitpunkt neu belegt.
Erdbestattung
Der Verstorbene wird im Sarg in einer Grabstätte auf dem Friedhof beigesetzt. Wahlgräber können mehrere Grabstellen enthalten. Sie haben die Möglichkeit, die Lage und die Größe zu bestimmen, sofern der Verstorbene keine Verfügungen hinterlassen hat. Auch die Ruhefrist kann verlängert werden. Reihengräber sind nur einstellig. Hier wird nach Ablauf der Ruhezeit das Grab aufgelöst und zu einem späteren Zeitpunkt neu belegt.